Richtlinie zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
NXP verpflichtet sich, Menschenrechte und Umweltbelange innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit sowie entlang der globalen Lieferketten zu achten und dafür Sorge zu tragen, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen und Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen.
Zu den Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gehört die Veröffentlichung der Grundsatzerklärung nach § 6 Absatz 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.